Rettungsdienstpersonal

Im Rettungsdienst treffen Sie auf haupt-, ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter.
Die für den Rettungsdienst notwendige Ausbildung erwerben die Mitarbeiter in Ausbildungsstätten. Diese Schulen und Ausbildungseinrichtungen bieten ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot. Es ermöglicht unseren Mitarbeitern immer auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand zu bleiben und versetzt sie in die Lage, stets qualifiziert und kompetent zu helfen. Die angebotenen Aus- und Fortbildungen werden nur in geringem Umfang von Kostenträgern erstattet, der Hauptanteil wird von den Hilfsorganisationen selbst, nicht zuletzt aus Spenden und Mitgliederbeiträgen, übernommen.
Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Mindestqualifikation der Mitarbeiter im Rettungsdienst regelt das Bayerische Rettungsdienstgesetz.
Notarzt
Notärzte führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören, die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktionen, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes. Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Rettungszweckverbände gewährleistet. Ärzte die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigungsnachweis erbringen. Als Befähigungsnachweis wird üblicherweise der Fachkundenachweis Rettungsdienst verlangt.
Rettungsassistent
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen werden sie als Assistenten des Notarztes tätig. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1200 Std. dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1600 Std. Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache.
Rettungssanitäter
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs-, Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen häufig als Fahrer eingesetzt. Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluss- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Ehrenamtliche Rettungsdienstler
Eine große Stütze des Rettungsdienstes bilden die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Mit viel Engagement üben sie neben dem Beruf ihre ehrenamtliche Tätigkeit sowohl im Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Bereitschaft, als auch in der Ausbildung aus. So werden im Kreisverband Straubing jährlich rund 14.000 ehrenamtliche Stunden im Rettungsdienst erbracht. Hierbei sind die vielen Stunden, die unsere ehrenamtlichen Kollegen in Aus- und Fortbildungslehrgängen verbringen noch nicht mit eingerechnet.
Ehrenamtlichen Mitarbeiter können sowohl im Rettungsdienst als auch im Sanitätsdienst und Katastrophenschutz mitwirken. Jährlich übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiter in Bayern ca. 20 Prozent des Rettungsdienstes.


